Haben Sie in dieser Angelegenheit bereits vorher schon mal eine Meldung gemacht?
ja
nein
Wir werden der Sache nachgehen und den Verursacher zur Einhaltung der Hausordnung ermahnen. Ihr Name wird selbstverständlich nicht genannt. Sollten die Ruhestörungen anhalten dürfen Wir sie bitten ein Lärmprotokoll anzufertigen damit wir dem Verursacher eine qualifizierte Abmahnung zukommen lassen können. Das Lärmprotokoll sollte unbedingt den Tag, die Urzeit, die Art der Störung, den vermeintlichen Verursacher, und die Dauer der Störung enthalten.
z. B.: Sonntag den 12.03.2017 ab 0:10 Uhr für ca. 1 Stunde, Bohrgeräusche aus der Wohnung 1 Obergeschoss links